Du hast Fonds und/oder ETFs? Das solltest du zur Vorabpauschale 2024 auf Fonds und ETF wissen! Denn du wirst schon zu Beginn des nächsten Jahres die Vorabpauschale zahlen müssen bzw. die Bank wird diese bei dir einziehen. Deshalb geht dein Geldkümmerer heute den eher trockenen, aber wichtigen Fragen nach: Was ist die Vorabpauschale? Wieso hat das die letzten Jahre zu Recht niemanden wirklich interessiert? Wann wird sie besteuert? Was ist die Teilfreistellung? Wie hoch ist der Basiszins für die Vorabpauschale? Wie kann ich ganz legal die Steuerzahlung vermeiden? Und wir besprechen ein Beispiel, damit du ganz konkret weißt, was das in Euro und in Cent für dich bedeuten wird. Los geht’s!
Was ist die Vorabpauschale?
Mit der Investmentsteuerreform, die seit dem 1.1.2018 gilt, sollen Erträge aus Fondsanlagen möglichst jährlich und nicht erst bei Veräußerung der Anteile besteuert werden. Dafür wurde die sogenannte Vorabpauschale eingeführt. Diese dient als Grundlage, auf die die Kapitalertragsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer berechnet wird.
Wirtschaftlich betrachtet handelt es sich um eine vorweggenommene Besteuerung zukünftiger Wertsteigerungen des Fondsvermögens. So stellt das Finanzamt sicher, dass eine Mindestbesteuerung auf Anlegerebene stattfindet – auch in Fällen, in denen ein Fonds keine oder eine zu geringe Ausschüttung vornimmt. Somit sind thesaurierende Fonds schon seit vielen Jahren nicht mehr zum Steuern optimieren geeignet.
Wann wird die Vorabpauschale versteuert?
Die Vorabpauschale wird Anfang Januar veröffentlicht, dann gilt sie dem Anleger steuerlich als zugeflossen. Zugeflossen ist aber eher fiktiv gemeint, da dir ja eben gar kein Geld zufließt, vielmehr wird ja nur so getan und dann wird die Steuer berechnet. Diese wiederum fließt tatsächlich von deinem Konto ab. Dies erledigt deine Bank ganz automatisch für dich. Du musst hier nichts tun.
Wie hoch ist der Basiszins für die Vorabpauschale?
Nun, für 2024 steht er heute am 20.12.2023, logischerweise noch nicht fest. Per gestern, also 19.12.2023, lag dieser laut Bundesbank bei 2,22%. Dies kann uns zumindest schon einmal einen Anhaltspunkt geben. Die genaue Höhe wissen wir aber erst zu Beginn des neuen Jahres.
Wieso gab es in den letzten Jahren keine Vorabpauschale?
Für 2022 und 2023 mussten Fondsanlegerinnen und -anleger keine Vorabpauschale für Erträge aus thesaurierenden Fonds ans Finanzamt zahlen. Dies lag an den sehr niedrigen bzw. negativen Zinsen. Auf Grund der deutlich gestiegenen Zinsen ist 2024 hingegen wieder eine Vorabpauschale fällig.
Was ist die Teilfreistellung?
Seit 2018 wird bei Publikumsfonds für bestimmte inländische Erträge 15% Körperschaftsteuer auf Fondsebene erhoben und direkt aus dem Fondsvermögen abgeführt. Das heißt, der Fonds selbst bezahlt schon Steuern. Um diese Vorbelastung auf Fondsebene auszugleichen, werden Ausschüttungen des Fonds, die Vorabpauschale sowie Gewinne aus dem Verkauf von Fondsanteilen für den Anleger steuerlich teilweise freigestellt – daher spricht man von einer „Teilfreistellung“.
Die Teilfreistellung ist abhängig von der Fondskategorie bzw. vom steuerlichen Status des Anlegers:
- 30% bei Aktienfonds (laut Anlagebedingungen fortlaufend mind. 51% Aktienanteil)
- 15% bei Mischfonds (laut Anlagebedingungen fortlaufend mind. 25% Aktienanteil)
- 60% bei Immobilienfonds (laut Anlagebedingungen fortlaufend mind. 51% in Immobilien oder Immobiliengesellschaften)
- 80% bei Immobilienfonds mit Auslandschwerpunkt (laut Anlagebedingungen fortlaufend mind. 51% in ausländische Immobilien oder Auslands-Immobiliengesellschaften)
Wichtig: Entscheidend für die Teilfreistellung ist die Aktien- bzw. Immobilienquote im Fonds.
Beispielrechnung: Vorabpauschale bei einem Aktienfonds/ETF
Nehmen wir an, du bist Privatkunde und hast deine Fonds nicht in deinem Betriebsvermögen. Du hast einen thesaurierenden Aktienfonds oder ETF, der zum Jahresende 10.500 Euro wert ist, und zu Beginn des Jahres waren es 10.000 Euro. Somit hast du 500 Euro oder 5% Gewinn erzielt.
Jetzt wird der sogenannte Basisertrag ermittelt. Das ist der Wert zu Jahresbeginn, also die 10.000 Euro, multipliziert mit dem Basiszins (2,22%) und dem vom Gesetzgeber festgelegten Faktor (70%). Das ergibt:
10.000 x 2,22% x 70% = 155,40 Euro.
Da es sich um einen Aktienfonds handelt, erfolgt noch eine Teilfreistellung in Höhe von 30%, sodass du nur 70% anrechnen lassen musst:
70% von 155,40 Euro = 108,78 Euro.
Dieser Betrag wird dann mit deinem Freistellungsauftrag verrechnet oder mit der Kapitalertragssteuer versteuert, also 25% plus Soli. In unserem Beispiel wären das, wenn kein Freistellungsauftrag erteilt worden oder dieser schon vollständig ausgeschöpft wäre, 28,69 Euro. Diese Steuerzahlung führt die Bank für dich an das Finanzamt ab, ggf. zuzüglich Kirchensteuer.
Wie kann ich die Steuerzahlung vermeiden?
Das einfachste und wirkungsvollste Mittel ist der Freistellungsauftrag. Dieser gilt bis zu 1.000 Euro pro Jahr, bei zusammenveranlagten Ehepaaren bis zu 2.000 Euro pro Jahr. Du kannst ihn auch jedes Jahr neu aufteilen und verändern. Dies geht auch noch während des Jahres, insofern es den noch nicht genutzten Betrag betrifft.
Zusammenfassung
- Die Vorabpauschale wird zu Beginn des Jahres berechnet.
- Sie soll insbesondere bei thesaurierenden Fonds/ETFs für eine regelmäßige Besteuerung sorgen.
- Die Steuern auf die Vorabpauschale müssen nur gezahlt werden, wenn der Fonds im vergangenen Jahr einen Kursgewinn erzielt hat.
- Ausschüttungen des Fonds werden bei der Vorabpauschale angerechnet.
- Bei der Vorabpauschale ist der Basiszins, der von der Bundesbank veröffentlicht wird, von Bedeutung.
- Einige Fondsarten erhalten eine Teilfreistellung und sind somit steuerlich besser gestellt.
- Die Berechnung erfolgt durch deine Bank, du musst dich um nichts kümmern, solltest aber wissen, dass die Steuerzahlungen von deinem Konto bzw. Depot abgeführt werden.
- Überprüfe deinen Freistellungsauftrag und verteile ihn ggf. neu auf deine Banken, um die Besteuerung zu vermeiden.