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Steuer-Hammer 2026: Was ETF- und Fondsanleger jetzt zur Vorabpauschale wissen müssen
Du hast Geld in ETFs oder Fonds angelegt? Dann solltest du jetzt ganz genau hinschauen. Ab Januar 2026 greift wieder die Vorabpauschale – und viele Anleger trifft sie unerwartet direkt auf dem Konto. In diesem Artikel erfährst du, was du wissen musst, um finanziell clever zu handeln und keine unnötigen ETF Steuern zu zahlen.
Was ist die Vorabpauschale 2026?
Die Vorabpauschale ist eine vom Gesetzgeber eingeführte vorgezogene Besteuerung auf Fondserträge. Sie sorgt dafür, dass auch thesaurierende Fonds jährlich besteuert werden – unabhängig davon, ob du Gewinne durch Verkauf realisiert hast oder nicht. Ziel: eine Mindestbesteuerung auf Anlegerseite.
Warum das wichtig ist:
- Die Vorabpauschale 2026 basiert auf einem Basiszins von 2,53%.
- Die Steuer wird auch dann fällig, wenn du keine Auszahlung erhältst.
- Deine Bank zieht den Betrag automatisch ab – du musst nichts tun, wirst aber belastet.
Wie wird die Vorabpauschale berechnet?
Ein vereinfachtes Beispiel für einen Privatkunden hilft dir, den Mechanismus zu verstehen:
Du besitzt einen thesaurierenden Aktienfonds mit einem Depotwert von 50.000 € zum Jahresanfang 2025. Die Rechnung läuft so:
- Basiszins 2026: 2,53% → ergibt 1.265 €
- Multipliziert mit Faktor 0,7 → 885,50 €
- Vergleich mit tatsächlichem Kursgewinn: der niedrigere Wert gilt als Bemessungsgrundlage
- Abzug der Teilfreistellung (z. B. 30 % bei Aktienfonds) → 619,85 €
- Kapitalertragsteuer plus Soli (26,375 %) auf diesen Betrag → 163,49 €
Fazit: Du zahlst 163,49 € Steuern auf fiktive Gewinne – obwohl du nichts verkauft hast.
Teilfreistellung: Wie du weniger ETF Steuern zahlst
Einige Fondsarten erhalten eine sogenannte Teilfreistellung, die deine Steuerlast senkt:
- 30 % bei Aktienfonds (mind. 51 % Aktienanteil)
- 15 % bei bestimmten Mischfonds
- 60 % bei Immobilienfonds
- 80 % bei Auslandsimmobilienfonds
Diese Teilfreistellung wird automatisch berücksichtigt und reduziert die steuerpflichtige Vorabpauschale deutlich.
Wie du die Vorabpauschale legal vermeidest
👉 Freistellungsauftrag nutzen! Dieser beträgt 1.000 € pro Person bzw. 2.000 € bei Ehepaaren und hilft dir, Steuerabzüge zu vermeiden. Auch ein bestehender Verlustverrechnungstopf oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung kann dich entlasten.
Was Anleger 2026 jetzt tun sollten
Meine Faustformel:
Rechne mit ca. 330 € Steuern pro 100.000 € Depotwert bei thesaurierenden Aktienfonds.
💡 Tipp: Ausschüttende Fonds reduzieren die Vorabpauschale oder heben sie ganz auf.
Fazit: Geldanlage 2026 braucht Weitblick
Die Vorabpauschale 2026 ist kein Drama – aber sie kann ein böser Überraschungseffekt werden, wenn du nicht vorbereitet bist. Wer seine Geldanlage 2026 strategisch plant, kann unnötige Steuerabzüge legal vermeiden.
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Hinweis: Keine individuelle Steuerberatung. Bitte wende dich bei Fragen zur persönlichen Steuerlage an deinen Steuerberater.