Wichtiges BGH-Urteil: Für alle Bausparkunden! So gibt es Geld zurück!

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein bedeutendes Urteil gefällt, das für viele Bausparkunden in Deutschland eine erfreuliche Nachricht ist. Denn erstmals wurde entschieden, dass auch in der Ansparphase eines Bausparvertrags Kontogebühren unrechtmäßig sind!

Was hat der BGH entschieden?

Bereits 2017 hatte der BGH klargestellt, dass in der Darlehensphase eines Bausparvertrags keine Gebühren erhoben werden dürfen. Doch nun besteht auch für die erste Phase – die Ansparphase – Rechtssicherheit:

Kontogebühren sind nicht zulässig!

Dieses Urteil könnte weitreichende Folgen haben, denn in Deutschland gibt es rund 24 Millionen Bausparverträge.

Für welche Bausparverträge gilt das Urteil?

Das Urteil bezieht sich konkret auf eine Klausel in einem BHW-Bausparvertrag. Allerdings ist davon auszugehen, dass es auch auf viele andere Bausparkassen zutrifft. Die genaue Reichweite wird sich erst in den kommenden Monaten zeigen.

Rückforderung möglich: Bausparkunden können zu Unrecht gezahlte Gebühren der letzten drei Jahre zurückfordern.
Nicht betroffen: Die Abschlussgebühr bleibt weiterhin bestehen.

So bekommst du dein Geld zurück!

Du hast zwei Möglichkeiten:

1. Rückforderung über einen Anwalt prüfen lassen

Ein Anwalt kann dir helfen, die Rückerstattung durchzusetzen. Doch Achtung: Die Anwaltskosten könnten die erstattungsfähigen Beträge übersteigen.

2. Selbst bei der Bausparkasse nachhaken

Du kannst deine Bausparkasse direkt anschreiben und dich auf das Urteil beziehen. Wichtig: Das Aktenzeichen des Urteils lautet XI ZR 551/21.

💡 Tipp: Fordere die Erstattung schriftlich per Einschreiben an, um einen Nachweis zu haben.

Fazit: Jetzt handeln und Gebühren zurückholen!

Dieses Urteil könnte für viele Bausparkunden finanzielle Vorteile bringen. Falls du betroffen bist, lohnt es sich, aktiv zu werden und dein Geld zurückzufordern.

📌 Wichtiger Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung. Bei Unsicherheiten wende dich bitte an einen Fachanwalt.

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