Kündigen ohne Vorfälligkeitsentschädigung – so geht’s

Du hast bereits eine Immobilienfinanzierung und fragst dich, wie du dein Darlehen kündigen kannst, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen? Oder du möchtest dich informieren, wie du dein Darlehen kostenfrei kündigen kannst, um flexibel zu bleiben? Dann wird dieser Beitrag besonders interessant für dich. Los geht’s!

Welche Kündigungsmöglichkeiten bietet eine Immobilienfinanzierung?

Eine Immobilienfinanzierung bietet verschiedene Möglichkeiten, ein Darlehen zu kündigen:

1. Kündigung bei Ende der Zinsbindung

Wenn die Zinsbindung deines Darlehens endet, hast du das Recht, das Darlehen zu kündigen. Ebenso hat die Bank dieses Recht. In meiner Podcastfolge „Muss mir meine Bank eine Anschlussfinanzierung anbieten?“ gehe ich näher auf diese Situation ein.

2. Kündigung bei Verkauf der Immobilie

Wenn du deine Immobilie verkaufst, hast du ein sogenanntes „berechtigtes Interesse“ und kannst dein Darlehen kündigen. In diesem Fall wird die Bank in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung von dir verlangen. Diese Gebühr kann schnell einige tausend oder zehntausend Euro betragen. Da es keine gesetzliche Grundlage für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung gibt, sondern nur Rechtsprechung, empfehle ich dringend, sich fachkundig beraten zu lassen. Eine grobe Einschätzung zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung findest du auf unserer Homepage im Bereich „Baufinanzierung – Rechner“.

Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung hängt von vielen Faktoren ab, darunter der Zinssatz deines Darlehens und die aktuellen Zinsen zum Zeitpunkt deiner Kündigung. In einigen Fällen, insbesondere bei gestiegenen Zinsen, kann es sein, dass die Bank keinen Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung hat.

3. Kündigung nach §489 BGB – Dein Joker

Die spannendste Möglichkeit, dein Darlehen kostenfrei zu kündigen, bietet §489 BGB. Dieser Paragraph ermöglicht es dir, unter bestimmten Voraussetzungen dein Darlehen ohne Vorfälligkeitsentschädigung zu kündigen. Keine Bank kann sich dagegen wehren, sodass du aus deinem Darlehen ohne Kosten aussteigen kannst.

Wann macht eine Kündigung nach §489 BGB Sinn?

Eine vorzeitige Kündigung kann sinnvoll sein, wenn du zu Geld gekommen bist, beispielsweise durch eine Erbschaft oder einen Lottogewinn. In solchen Fällen stellt sich die Frage, ob du das Darlehen kündigen oder das Geld besser anlegen solltest. Wenn der Zinssatz deines Darlehens niedrig ist und du für eine Geldanlage einen höheren Zinssatz erhalten könntest, wäre es finanziell vorteilhafter, das Darlehen zu behalten und das Geld anzulegen.

Voraussetzungen für eine kostenfreie Kündigung nach §489 BGB

Um dein Darlehen kostenfrei nach §489 BGB kündigen zu können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Zinsbindung von länger als 10 Jahren: Dein Darlehen muss eine Zinsbindung von mehr als 10 Jahren haben.
  • Ablauf von 10 Jahren seit der Vollauszahlung: Die Kündigung ist frühestens 10 Jahre nach der letzten Auszahlung möglich.
  • Kündigungsfrist von 6 Monaten: Nachdem die 10 Jahre abgelaufen sind, kannst du jederzeit mit einer Frist von 6 Monaten kündigen.

Diese Regelung gilt für das gesamte Darlehen, nicht für Teilbeträge. Du kannst also nicht nur einen Teil des Darlehens kündigen.

Fazit: Die richtige Planung ist entscheidend

Zusammengefasst gibt es drei wesentliche Kündigungsmöglichkeiten bei einer Immobilienfinanzierung:

  • Kündigung am Ende der Zinsbindung
  • Kündigung bei berechtigtem Interesse, z.B. dem Verkauf der Immobilie
  • Kostenfreie Kündigung nach §489 BGB

In vielen Fällen kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, aber nicht immer. Wenn du ein Darlehen mit einer Zinsbindung von mehr als 10 Jahren hast, kannst du nach Ablauf dieser Zeit kostenfrei kündigen – ein wertvoller „Joker“, den du nutzen kannst, aber nicht musst.

Die richtige Planung ist entscheidend, um eine flexible und den Lebensumständen angepasste Immobilienfinanzierung zu gestalten. Nutze die Möglichkeiten, die dir zur Verfügung stehen!