Baukindergeld

Was ist das Baukindergeld?

Baufinanzierung

Vorweg: das Baukindergeld gibt es nicht mehr, zumindest aktuell nicht mehr. Die aktuelle Bundesregierung will dies nicht finanzieren.

Allerdings gibt es andere Förderkredite und Zuschüsse. Kommen Sie gern auf unsere Finanzierungsberater zu. Diese finden gemeinsam mit Ihnen die passenden Möglichkeiten.

Die nachfolgenden Texte zeigen Ihnen, was wir seinerzeit zum Baukindergeld geschrieben haben. Wir lassen dies insbesondere deshalb online, weil einige auch Jahre später noch einmal nachlesen wollen.

Gerade für Familien wird es immer schwieriger, sich den Traum vom Eigenheim leisten zu können. Dies hat auch die Bundesregierung erkannt und im Koalitionsvertrag festgehalten, das Baukindergeld einzuführen.

Das Baukindergeld ersetzt die Eigenheimzulage, die es vor etlichen Jahren schon einmal gab. Mit dem Baukindergeld sollen Familien mit Kindern beim Kauf einer Immobilie oder beim Hausbau finanziell unterstützt werden.

So sollen 1.200 Euro pro Kind und Jahr gezahlt werden. Hierbei soll sich das Baukindergeld über 10 Jahre erstrecken.

Dass es der Bundesregierung mit dem Baukindergeld ernst ist, kann man daran erkennen, dass für 2018 263 Millionen Euro im Haushalt veranschlagt sind. Für die nächsten Haushaltsjahre sind weitere 3 Milliarden Euro für das Baukindergeld eingeplant. Damit ist aus finanzpolitischer Sicht alles auf den Weg gebracht. Die zahlreichen Fragen, mit denen unsere Kunden auf uns zukommen, wollen wir im Folgenden gern beantworten. Wir empfehlen jedoch in jedem Fall eine persönliche und individuelle Beratung durch unsere Finanzierungsberater.

Inhaltsverzeichnis

Unser Video zum Thema

Gern können Sie sich auch unser Video ansehen, in dem wir alle Informationen und Antworten zusammengefasst haben. Viel Spaß dabei!

Wer soll das Baukindergeld bekommen?

Wie es der Name schon erahnen lässt, sollen das Baukindergeld Familien mit Kindern bekommen. Hierbei sollen insbesondere Familien mit niedrigem bis mittleren Einkommen gefördert werden. Hier ist zu berücksichtigen, dass nur Familie mit dem Baukindergeld gefördert werden sollen, die das erste Mal bauen oder ein Haus kaufen.

Viele Detailfragen sind noch offen. So zum Beispiel wie es aussieht, wenn eine Familie umzieht, ihre bisherige Immobilie verkauft, um am neuen Wohnort eine neue Immobilie zu erwerben. Wird dann auch die „zweite“ Immobilie gefördert, wenn die zehn Jahre noch nicht voll sind?

Wie hoch soll das Baukindergeld sein?

ImmobilienkreditDie Einkommensgrenze liegt bei 75.000 Euro des zu versteuernden Jahreseinkommens plus 15.000 Euro Freibetrag pro Kind.

Beispiel: Sie haben zwei Kinder. Dann darf das zu versteuernde Einkommen bei 75.000 Euro + 2 x 15.000 Euro = 105.000 Euro liegen, damit Sie in den Genuss des Baukindergelds kommen.

Bei zwei Kindern erhalten Sie die 1.200 Euro auch zwei Mal und dies über je 10 Jahre. Das macht einen Zuschuss in Höhe von 24.000 Euro aus.

Bei drei Kindern erhöht sich die Einkommensgrenze auf 120.000 Euro und das Baukindergeld in der Summe auf 36.000 Euro usw.

Was sind die Voraussetzungen und Bedingungen für das Baukindergeld?

Neben der Bedingung, dass Sie mindestens ein Kind haben müssen, gibt es Einkommensgrenzen zu beachten. Diese werden eingeführt, um mit dem Baukindergeld nicht Menschen zu fördern, die es aus Sicht der Politik nicht nötig haben.

Maßgebend ist das Familieneinkommen der letzten beiden Kalenderjahre vor dem Hauskauf oder -bau.

Das maximale Einkommen darf bei 75.000 Euro liegen. Hinzu kommen je Kind noch weitere 15.000 Euro.

Beispiel: Sie haben ein Kind, dann darf Ihr Familieneinkommen in den letzten beiden Jahren nicht über 90.000 Euro (= 75.000 Euro + 15.000 Euro) gelegen haben. Haben Sie zwei Kinder erhöhen sich die Einkommensgrenzen auf 105.000 Euro (= 75.000 Euro + 2 x 15.000 Euro), bei drei Kindern auf 120.000 Euro usw.

Wollen Sie das Baukindergeld somit für 2018 beantragen, sind die Einkommensteuerbescheide der Jahre 2016 und 2017 für Sie maßgeblich.

Wichtig zu wissen ist auch, dass es bis Ende 2020 keine Begrenzung auf die Anzahl der bewohnten Quadratmeter geben soll. Ab 2021 ist dies angedacht, jedoch noch nicht konkretisiert.


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Ab wann kann ich einen Antrag auf Wohnkindergeld stellen?

Seit dem 18.9.2018 bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau).

Falls Sie in diesem Jahr einen Antrag auf Baukindergeld stellen wollen, können Sie schon jetzt Ihre Steuerbescheide der vergangenen beiden Jahre zurechtlegen. Anhand dieser wird entschieden, ob Sie die Einkommensgrenze erreichen oder nicht.

Bei wem stelle ich den Antrag auf Wohnkindergeld?

Das Baukindergeld hat zum 18.9.2018 gestartet und kann bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) beantragt werden. Zum aktuellen Zeitpunkt ist dies ausschließlich online möglich.

Was ist, wenn ich meine Immobilie schon jetzt kaufen will?

HausfinanzierungSie können Baukindergeld erhalten, auch wenn Sie schon in diesem Jahr ein Haus gekauft oder mit dem Bau begonnen haben. Das Baukindergeld soll zum 1.1.2018 rückwirkend gezahlt werden.

Wie dies dann im Einzelnen nachgewiesen werden kann, ist noch offen. Möglicherweise ist als Nachweis dafür das Datum der Baugenehmigung oder des Kaufvertrages ausschlaggebend.

Sobald dies feststeht, informieren wir unsere Kunden und Interessenten über unseren kostenfreien Newsletter. Melden Sie sich hier an.

Wird das Baukindergeld auch rückwirkend gezahlt?

Ja, das Baukindergeld wird zum 1. Januar 2018 rückwirkend gezahlt. Die Details hierzu werden allerdings noch festgelegt. Besuchen Sie unsere Website regelmäßig. Wir halten Sie auf dem Laufenden. Setzen Sie am besten direkt ein „Lesezeichen“ für unsere Seite.

Besteht bei volljährigen Kindern ein Anrecht auf das Baukindergeld ?

Die Frage, ob es eine Rolle spielt, dass ein Kind bereits volljährig ist, ist derzeit noch nicht abschließend beantwortet. Nach den aktuellen Verlautbarungen wird das Baukindergeld für alle Kinder gezahlt, für die die Eltern Kindergeld bekommen bzw. für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht.

Somit wird es voraussichtlich so sein, dass das Baukindergeld parallel zum Kindergeld gezahlt wird. Fällt der Anspruch auf Kindergeldzahlung weg, beispielsweise weil das Kind eine Ausbildung beendet hat, dann wird auch kein Baukindergeld mehr gezahlt.

Um hier endgültige Klarheit zu haben, muss noch die Festlegung im Gesetz abgewartet werden. Hier auf unserer Seite werden Sie es erfahren! Oder melden Sie sich zu unserem kostenfreien Newsletter an. In diesem informieren wir Sie immer wieder über Neuigkeiten und die aktuellen Zinsentwicklungen.

Gibt es eine Begrenzung bei der Größe des Hauses?

Grundsätzlich ist es allein die Entscheidung der Bauherrn bzw. Immobilienkäufer wie groß das Eigenheim werden soll. Es gab in der großen Koalition jedoch Stimmen, die die Größe des Eigenheims anhand der Quadratmeter begrenzen wollte. Somit würde die Förderung komplett wegfallen, wenn die Immobilie zu groß ist. Hiergegen gab es jedoch auch einigen Widerstand.

Nach dem aktuellen Stand der Diskussion ist diese Idee wieder vom Tisch, sodass die Förderung voraussichtlich für jede selbstgenutzte Immobilie in Frage kommen kann, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.


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So nutzen Sie das Baukindergeld optimal

Es stellt sich schnell die Frage, wie Sie das Baukindergeld am sinnvollsten in Ihre Finanzierung integrieren. Hier kann es zwar keine pauschale Lösung geben, da die Finanzierungen individuell zu Ihren weiteren Zielen und Wünschen passen soll. Eine Möglichkeit, die sicherlich für die meisten sinnvoll sein wird, ist es, die Zahlungen aus dem Baukindergeld in die Sondertilgungen fließen zu lassen.

Dies bedeutet dass Sie dies bei der Planung Ihrer Bau- oder Immobilienfinanzierung mit berücksichtigen sollten. Ob Sie ansonsten das Baukindergeld auch ausbezahlt bekommen, wenn Sie bereits eine Finanzierung ohne Sondertilgungsmöglichkeit vereinbart haben, ist wenig wahrscheinlich. Denn das Baukindergeld soll ja eben nicht den Konsum unterstützen, sondern die Immobilienfinanzierung erleichtern. Ggf. wird es aber auch die Möglichkeit geben, dass die Baukindergeldzahlungen angesammelt werden und zum Ende der Zinsbindung an die Bank abgeführt werden.

In jedem Fall empfehlen wir Ihnen, einen Termin bei einem unserer Finanzierungsberater zu vereinbaren. Lassen Sie sich individuell beraten. Dann passt nicht nur das Baukindergeld zu Ihrer Finanzierung, sondern Ihre gesamte Finanzierung passt sich Ihren Zielen und Wünschen an.

Baukindergeld und Anschlussfinanzierung

Wie sieht es aus, wenn Sie bereits eine Immobilie vor 2018 erworben haben und die Zinsbindung Ihrer Finanzierung läuft jetzt oder in den nächsten Jahren aus. Können Sie das Baukindergeld auch im Rahmen Ihrer Anschlussfinanzierung nutzen?

Auch dies steht noch nicht abschließend fest. Voraussichtlich werden Sie keine Förderung im Rahmen des Baukindergeldes erhalten. Denn nach aktuellem Stand wird das Baukindergeld nur gewährt, wenn der Immobilienkauf bzw. -bau im Jahr 2018 stattgefunden hat oder in den kommenden Jahren stattfinden wird.

Sobald dies genau feststeht, informieren wir unsere Kunden und Interessenten über unseren kostenfreien Newsletter. Melden Sie sich hier an.

Welche weiteren Fördermittel gibt es?

BaufinanzierungUnabhängig vom Baukindergeld gibt es zahlreiche weitere Förderprogramme. Diese sind an unterschiedlichste Bedingungen geknüpft. Bei einigen Förderprogrammen gibt es Zuschüsse, so zum Beispiel wenn Sie die Immobilie energetisch sanieren.

Andere Programme bieten besonders niedrige Zinsen an. Insbesondere die KfW bietet hier eine Vielzahl an Programmen. So stehen beispielsweise im Programm 124 jedem Käufer bis zu 50.000 Euro zur Verfügung. Der Zinssatz ist hierbei niedriger als der Marktzins.

Doch Vorsicht! Je nachdem wie viel Eigenkapital Sie mit in die Finanzierung einbringen, können normale Bankdarlehen günstiger als die Förderdarlehen sein. Ein kritischer Vergleich lohnt sich somit immer.

Am einfachsten ist es für Sie, wenn Sie einen Termin bei einem unserer Finanzierungsberater buchen. Gemeinsam finden wir heraus, welche Förderprogramme es für Ihr Vorhaben gibt und welche sich hierbei für Sie lohnen.

Welche Auswirkungen wird das Baukindergeld auf die Immobilienpreise haben?

Diese Frage kann heute noch niemand genau beantworten. Es ist jedoch zu vermuten, dass das Baukindergeld die Preise weiter anheizen wird. Dies wird vermutlich insbesondere für 1-Familenhäuser gelten. Somit wird die Nachfrage nach Einfamilienhäuser auf Grund des Baukindergelds eher noch weiter steigen. Und die steigende Nachfrage wird für weiter steigende Preise sorgen, zumindest wenn die Zinsen so niedrig bleiben wie sie es aktuell sind.

Kritik am Baukindergeld

Die Kritik am Baukindergeld ist vielfältig. Dass die Opposition im Bundestag aus verschiedenen Gründen dagegen ist, überrascht indes wenig. Jedoch kommt die Kritik hierbei auch von Institutionen wie dem Bundesrechnungshof. Dieser bemängelt beispielsweise dass das Baukindergeld sehr teuer werden wird und es vermutlich Mitnahmeeffekte geben wird, ohne dass Familien mit Kindern nachhaltig geholfen sei.

Auch viele Ökonomen kritisieren das Baukindergeld. Das Baukindergeld sei oftmals nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Will zum Beispiel eine Familie mit zwei Kindern ein Einfamilienhaus in einem der deutschen Metropolregionen erwerben, muss es zumeist um die 350.000 Euro für die Immobilie bezahlen. Allein die Grunderwerbsteuer (in NRW immerhin 6,5%) macht dann schon 22.750 Euro aus. Der Anspruch aus dem Baukindergeld macht in diesem Beispiel 24.000 Euro aus, wird aber verteilt über die nächsten zehn Jahre bezahlt. Viele Ökonomen fordern deshalb, dass es sinnvoller wäre die Grunderwerbsteuer zu senken oder einen Freibetrag für Familien einzuführen. Dies sei auch weniger bürokratischer und somit günstiger für den Staat.

Wieso professionelle Beratung so wichtig ist.

Viele Fragen sind beim Baukindergeld noch offen. Aber auch über das Baukindergeld hinaus ist es wichtig, immer alle Stellschrauben einer Immobilienfinanzierung im Blick zu behalten. Fragen wie

und viele weitere gilt es zu bedenken. Zu alle diesen – und weiteren – Fragen haben wir für Sie kurze, leicht verständliche Videos erstellt. Mit einem Klick auf die Frage erreichen Sie diese.

unabhängige BaufinanzierungsberatungErgänzend dazu gilt: Unsere Finanzierungsberater finden mit Ihnen gemeinsam die für Sie passenden Antworten. Lassen Sie sich von uns beraten. Ebnen wir gemeinsam den Weg in Ihr neues Eigenheim!