Privathaftpflichtversicherung

Eine der wichtigsten Versicherungen ist die Privathaftpflichtversicherung. Diese sollte JEDER haben!

Grundlagen

Gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) haftet jeder für durch ihn verursachte Schäden – unbegrenzt in der Höhe! Die Privathaftpflichtversicherung deckt die typischen Risiken des Alltags ab. Es wird zwischen Personen-, Sach- und Vermögensschäden unterschieden. Hierbei sollte eine möglichst hohe Deckungssumme abgeschlossen und auf gute Tarifbedingungen geachtet werden, um im Fall der Fälle passend versichert zu sein. Die Kosten für solch eine Versicherung belaufen sich auf wenige Euro im Monat, denn guter Schutz muss nicht teuer sein!

Sie haben Fragen oder wollen sich persönlich beraten lassen? Kontaktieren Sie uns.

Selbstbeteiligung

Eine Selbstbeteiligung bedeutet, dass bei jedem Schaden zunächst die vereinbarte Selbstbeteiligung vom Versicherten aus eigener Tasche bezahlt werden muss. Sind bspw. 250 Euro Selbstbeteiligung vereinbart und es entsteht ein Schaden in Höhe von 1.000 Euro, so zahlt der Versicherte 250 Euro und die Privathaftpflichtversicherung übernimmt 750 Euro. Bei Schäden unterhalb von 250 Euro bleibt man auf den Kosten komplett selbst hängen.

Vorteil der Selbstbeteiligung ist, dass die Prämien für die Privathaftpflichtversicherung niedriger sind. Dabei gilt: je höher die Selbstbeteiligung desto günstiger die Privathaftpflichtversicherung (bei ansonsten selben Leistungen).

Zusatzdeckungen

Neben dem „üblichen“ Versicherungsschutz macht es Sinn, sich im Vorfeld zu Fragen, welche Deckungserweiterungen die eigene Privathaftpflichtversicherung haben sollte. Nachfolgend haben wir Ihnen die Zusatzdeckungen aufgeführt, die die meisten unserer Kunden benötigen.

Bei Fragen stehen wir Ihnen auch gern persönlich zur Verfügung.

Ausfalldeckung oder auch Forderungsausfalldeckung

Der Zusatzbaustein Ausfalldeckung deckt die eigenen Forderungen des Versicherten, die man gegen einen Dritten hat, der einem selbst einen Schaden zugefügt hat. Grundsätzlich ist der Dritte für den Schaden, den er Ihnen zugefügt hat, verantwortlich. Doch was ist, wenn derjenige keine Privathaftpflichtversicherung hat und auch ansonsten nicht über ausreichend Vermögen verfügt? In diesem Fall unterstellt Ihre Privathaftpflichtversicherung, dass sie auch diesen Dritten versichert hätte und begleicht die Schäden, die Ihnen entstanden sind.

Der Einschluss der Ausfalldeckung wird von uns dringend empfohlen! Für i.d.R. wenige Euro im Jahr gehen Sie hierdurch auf Nummer sicher!

Deliktunfähige Kinder

Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahr haften gemäß dem BGB nicht selbst. Eltern haften jedoch für ihre Kinder, insbesondere wenn eine Aufsichtspflichtsverletzung unterstellt bzw. nachgewiesen werden kann. Hiervon unabhängig ist eine gewisse „moralische Verpflichtung“ zu sehen, die die meisten Eltern empfinden, wenn ihre Kinder Schäden, bspw. bei Nachbarn, im Kaufhaus o.ä. angerichtet haben.

Für jeden, der ein oder mehrere Kinder hat, empfiehlt es sich deshalb, den Baustein mit hinzuzunehmen. Die Privathaftpflichtversicherung leistet dann auch im Schadensfall, wenn der Schaden von einem deliktunfähigen Kind verursacht wurde. Hierbei sollte darauf geachtet werden, dass viele Tarife eine Begrenzung, bspw. 10.000 Euro vorsehen. Hier sollte ein Tarif von einer Versicherung gewählt werden, der eine möglichst hohe Deckungssumme vorsieht.

Gefälligkeitsschäden

Sogenannte Gefälligkeitsschäden sind Schäden, die man einem Dritten zufügt, während man diesem unentgeltlich hilft. Eine typische Situation kann sein, dass man einem Freund beim Umzug oder einem Nachbarn hilft. In vielen Fällen besteht hier kein gesetzlicher Haftungsanspruch. Dies bedeutet, dass auch Ihre Privathaftpflichtversicherung nicht für Sie leistet. Dies ist um so ärgerlicher, weil es sich oftmals um Freunde, Bekannte oder Verwandte handelt.

Schließen Sie deshalb diesen Baustein mit in Ihre Privathaftpflichtversicherung ein. Dann sind Sie auch bei solchen Schäden gut versichert. Auch hier gilt, dass einige Versicherungen die Entschädigungsgrenzen recht niedrig ansetzen oder eine zusätzliche Selbstbeteiligung vorsehen. Prüfen Sie für sich, ob dies für Sie ausreichend bzw. angemessen ist. Fragen Sie unsere Experten.

Schlüsselschäden

Der Verlust von fremden Schlüsseln ist in vielen Fällen nicht automatisch mit versichert. Die Privathaftpflichtversicherung unterscheidet hierbei bei fremden Schlüsslen zwischen privaten und beruflichen Schlüsseln. Inbesondere wenn man Schlüssel von Dritten, z.B. Nachbarn, Eltern, Kindern, Arbeitgeber, Vereinen besitzt, bietet es sich an, diesen Zusatzbaustein mit aufzunehmen. Auch hierbei gilt, dass die Höhe der Erstattung in der Regel begrenzt ist. Die Deckungssnumme sollte so gewählt werden, dass sie ausreichend ist!

Ehrenamt

Wer ein Ehrenamt ausübt, haftet auch währenddessen für Schäden, die Dritten zugefügt werden. In den meisten Fällen haftet hier jedoch nicht die eigene Privathaftpflichtversicherung. Deshalb empfiehlt sich der Einschluss, wenn man ehrenamtlich engagiert ist. Auch sollte im Vorfeld mit dem Verein, für den man tätig ist, geklärt werden, ob man ggf. schon über den Verein abgesichert ist. Wenn ja, ist der Umfang und die Höhe der Absicherung entscheidend. In diesen Fällen kann es sein, dass der Einschluss in die eigene Privathaftpflichtversicherung dann überflüssig ist. Bei Fragen kommen Sie gern auf unsere Versicherungs-Experten zu.

Schadenbeispiele

An dieser Stelle werden wir in den kommenden Wochen typische Schäden darstellen, sodass Sie sich noch besser ein Bild davon machen können, was alles passieren kann und wie man sich mit einer passenden Privathaftpflichtversicherung gegen die finanziellen Auswirkungen schützen kann.