betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge – Vorteile und Möglichkeiten entdecken

Was ist betriebliche Altersvorsorge?

Die betriebliche Altersvorsorge ist eine Möglichkeit, für den Ruhestand vorzusorgen. Hierbei kann jeder Arbeitnehmer Teile seines Gehalts im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge umwandeln. Der Arbeitgeber zahlt hierfür einen Bonus, der noch zusätzlich in den Altersvorsorgevertrag fließt.

Wer hat Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge?

Jeder Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersvorsorge. Diesen Anspruch kann jeder Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber geltend machen. Der Arbeitgeber hat hierbei dafür Sorge zu tragen, dass seine Mitarbeiter über die Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge informiert sind.

Welche Vorteile bietet mir die betriebliche Altersvorsorge als Arbeitnehmer?

Handelt es sich um Arbeitgeberleistungen, so handelt es sich um zusätzliches Geld, das der Arbeitnehmer erhält. Er erhält zwar keine sofortige Auszahlung, jedoch erhält er im Rentenalter eine höhere Rente, ohne eigene Beiträge hierfür eingezahlt zu haben.

Handelt es sich um Beträge, auf die der Arbeitnehmer im Rahmen der Entgeltumwandlung verzichtet hat, so erhält der Arbeitnehmer zunächst weniger monatlich ausbezahlt. Allerdings wird oft ein Vielfaches des Betrags in einen Vertrag zur Altersvorsorge investiert. Dieses Geld bzw. die spätere Rente steht dem Arbeitnehmer zu. Lesen Sie hierzu auch unser Zahlenbeispiel weiter unten.

In der Zeit des Ansparens reduziert der Arbeitnehmer die Lohn- bzw. Einkommensteuerzahlungen. Hinzu kommt in vielen Fällen auch eine Ersparnis an Sozialversicherungsbeiträgen wie Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse, Arbeitslosenversicherung, gesetzlichen Rententversicherung etc.

Wie sich dies in Ihrem individuellen Fall auswirkt und welches die passendste Form der betrieblichen Altersvorsorge ist, finden unsere BAV-Experten gemeinsam mit Ihnen heraus.

Welche Vorteile bietet mir die betriebliche Altersvorsorge als Arbeitgeber?

Zum einen erfüllen Sie als Arbeitgeber eine gesetzliche Pflicht, wenn Sie Ihren Arbeitenehmern die Möglichkeit eröffnen, die betriebliche Altersvorsorge zu nutzen. Zum anderen spart auch der Arbeitgeber in den meisten Fällen Beiträge zu den Sozialversicherungen. Die Lohnnebenkosten sinken somit. Hiervon fließt ein Teil als Arbeitgeber-Zuschuss in den Vertrag und kommt somit dem Arbeitnehmer zu Gute. Dies erhöht den Anreiz für die Mitarbeiter die Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge zu nutzen.

Dies wiederum erhöht in vielen Fällen die Arbeitgeberattraktivität, sodass die Bindung an das Unternehmen erhöht werden kann.

Welche Durchführungswege gibt es?

Es gibt folgende fünf Durchführungswege:

  • Direktzusage
  • Direktversicherung
  • Pensionskasse
  • Unterstützungskasse
  • Pensionsfonds

Da alle Durchführungswege Vor- und Nachteile haben, lässt sich keine pauschale Aussage treffen, welches der beste Weg ist. Vielmehr kommt es auf die individuelle Situation des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers an. Unsere BAV-Experten beraten Sie gern und finden auch für Sie die passendste Lösung.